Es ist richtig, dass Privatdetektive nur über sogenannte “Jedermannrechte” verfügen und ihre Aufgaben unter Nutzung spezifischer kriminalistischer Mittel und Methoden realisieren. Die Praxis der Detektei Condor in Saarbrücken zeigt aber immer wieder, dass ausgewählte Sachfragen, die in komplexen Aufgabenstellungen für die Beurteilung des Sachstandes oder für die weitere Erarbeitung von Informationen und Beweismitteln notwendig sind, meist nur über die Erarbeitung vertraulicher Informationsquellen geklärt werden können.

Auch die Vertreter der Medien, als “agent provokateur” müssen insbesondere im Bereich des investigativen Journalismus auf Informanten zurückgreifen, um ihre Storys und News zu erarbeiten. Aber genau hierin liegt der entscheidene Unterschied: Journalisten werden – im Rahmen der Informationsfreiheit, die auch nicht zur Debatte stehen darf – die Arbeit mit Informanten zugestanden.

Der Privatdetektiv wird auch in Zukunft keine Änderung der Gesetzeslage erwarten können, sagt Friedhelm Oswald, Geschäftsführer der Detektei Condor in Saarbrücken. Die Arbeit mit Informanten, also die Beschaffung von notwendigen Daten aus absolut vertraulichen Quellen, wird in der Praxis die Ausnahme bleiben müssen. Den Einsatz bzw. die Frage nach der rechtlichen Begründung beginnt in erster Linie damit, im Rahmen der Auftragsbesprechung das berechtigte Interesse des Auftraggebers intensiv zu prüfen. Dazu gehört eine umfassende Erörterung des Sachverhaltes und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, die gegenüber dem Auftraggeber nicht den Einsatz der besonderen “Arbeitsmittel” enthält oder darstellt, so Oswald. Nur das vordergründige Abfragen von Informationen durch einen Anfragenden, ohne Darlegung einer glaubhaften Berechtigung, sollten zu einer Ablehnung der Anfrage führen.

Die Berufsordnung für Privatdetektive in Deutschland und die zugrunde liegenden Datenschutzbestimmungen gemäß BDSG, fordert jeden Detektiv mit größtmöglicher Sorgfalt, dass berechtigte Interesse der Mandantschaft bzw. der Auftraggeber zu prüfen. Letztendlich muss auch stets eine Interessenabwägung vorgenommen werden, bei der geprüft werden muss, ob das vorgebrachte berechtigte Interesse einen Einsatz besonderer Informationsquellen rechtfertigt.

Mit Unterstützung der Firma Detective Condor GmbH, Niederlassung Saarbrücken

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