Das Private Sicherheits- und Detektivgewerbe hat in den letzten Jahren zunehmenden Zuspruch gefunden, die Gründe dafür liegen auf der Hand: unzureichende personelle und materielle Ausstattung der Polizei (aufgrund schlechter Haushaltslage), zu breites Spektrum polizeilicher Aufgabengebiete und zunehmende Angst vor Kriminalität, Gewaltbereitschaft/subjektives Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Ein wichtiges Betätigungsfeld für Detektive ist zweifelsfrei die Wirtschaft, was auch in Anbetracht der erheblichen personellen und materiellen Defizite bei der polizeilichen Verfolgung gerade der Wirtschaftskriminalität nicht verwundert. Privatdetektive erhalten ihre Aufträge von privatwirtschaftlicher Seite auch, weil sie nahezu ohne rechtliche Einschränkungen frei operieren können, während die Polizei bei der Ausübung ihrer (hoheitlichen) Tätigkeit strikt an Recht und Gesetz gebunden ist.

Das Verhältnis Polizei und privater Sicherheitsdienst/Detektei hat sich in den letzten 20 Jahren zwar erheblich  gewandelt, jedoch muss im Zusammenhang mit der Verbrechensbekämpfung aus polizeilicher Sicht zunächst auf  § 163 Strafprozessordnung (StPO) hingewiesen werden, wonach die Behörden und Beamte des Polizeidienstes Straftaten zu erforschen und keinen Aufschub gestattende Anordnungen zu treffen haben, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Damit unterliegt die Polizei dem sogenannten Legalitätsprinzip (Verfolgungszwang). Der Polizei steht somit im Bereich der Strafverfolgung ein Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip) nicht zu.

Der fundamentale Unterschied zwischen Privatdetektiven und Polizei besteht jedoch vor allem darin, dass die Polizei – als Exekutivorgan des Staates – hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und dabei strikt an die verfassungsmäßigen Vorgaben des Grundgesetzes gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Detektive sind aber eben nicht Träger hoheitlicher Befugnisse, sondern Privatpersonen und somit nur an die grundgesetzlichen Schranken wie jedermann gebunden (z.B. Ehre, Intimsphäre, informationelle Selbstbestimmung oder Recht am eigenen Bild).

Privatdetektive arbeiten jedoch teils zeitgleich mit der Polizei im Bereich der Strafverfolgung nicht nur in gleichen Deliktsbereichen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Industriespionage, Verrat von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen, Bekämpfung der Schwarzarbeit, Produktpiraterie, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, Subventionsbetrug, Erpressung, Geiselnahme, Verschleppung), sondern teils sogar an denselben Fällen, was in Anbetracht der unterschiedlichen Interessenlage im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen kann aber nicht muss.

Auf einen grundsätzlichen Unterschied ist im Zusammenhang mit der Vernehmung von Zeugen oder Beschuldigten hinzuweisen. Hier ist seitens der Polizei immer auf eine korrekte Belehrung zu achten, da ansonsten ein Verwertungsverbot droht. Da dies für Privatdetektive nicht gilt, bestehen hier natürlich größere Erfolgsaussichten, relevante Informationen (ggf. durch Täuschung oder verdeckt?) zu erlangen. Diese Methoden dürfen von der Polizei nicht eingesetzt werden (s. hierzu § 136a StPO). Hierzu wäre noch anzuführen das Informationen -  die durch Detektive erarbeitet wurden – mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft –  grundsätzlich auch verdeckt in ein Strafverfahren einfließen können! Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, in konkreten Einzelfällen wie Entführung, Geiselnahme, Produktpiraterie oder organisierte Kriminalität, ist zwischen Polizei und Privatdetektiv eine zwingende Notwendigkeit, letztlich auch im Interesse des Auftraggebers.

Zusammenfassend wäre festzuhalten das die Aufgabengebiete von Polizei und Privatdetektiv sich nur in Teilbereichen überschneiden, da sich die Arbeit der Detektive vorrangig im privatrechtlichen (Zivilrecht)  bewegen. Im Bereich der Strafverfolgung kann es enge Berührungspunkte und Probleme geben, die letztlich aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage nicht ganz auszuräumen sein werden. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Privatdetektiven ist grundsätzlich möglich, bisher jedoch nicht hinreichend initialisiert. Eine qualifizierte Aus-/Fortbildung der Detektive, die Realisierung notwendiger gesetzlicher Novellierungen und eine optimierte Detektei Organisation dürften auch zu einem verbesserten Verhältnis zwischen beiden beitragen, da die Polizei letztendlich nur seriöse und verlässliche Ansprechpartner aus der Detektivbranche benötigt.

In Zusammenarbeit mit Detective Condor GmbH Mannheim

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