Privatdetektive schützen Privatsphäre
Die Privatdetektive der Detektei Condor in Frankfurt am Main zeichnen sich aus durch Fachkompetenz, Spürsinn, psychologischer Gesprächsführung und der Sicherheit langjähriger Erfahrung. Privatdetektive sind unabhängige Zeugen bei Gericht und anerkannt. Sie dienen einzig und alleine der Wahrheitsfindung und sehen sich als Hilfsorgan der Anwaltschaft. So haben Privatdetektive oft mehrere Berufsausbildungen in den verschiedensten Branchen und sind vielseitig einsetzbar. Der “moderne Ermittler” ist mehr denn je gefragt, er muss Schwachstellen und Angriffsziele sowie die Praktiken der Täter erkennen um diese zu überführen und um möglichst zur Prävention beizutragen. Das oberste Gebot einer anerkannten Detektei ist nicht umsonst, absolute Diskretion nach innen sowohl als auch im besonderen nach aussen.
Der Privatdetektiv Friedhelm Oswald in Frankfurt am Main ermittelt und recherchiert im Zivil – und Strafrecht, er und seine Mitarbeiter tragen Beweise zusammen und suchen Zeugen um ihren Auftraggebern zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Familienrecht trägt er zur Aufklärung bei wenn es um Unterhaltsansprüche geht oder prüft zum Beispiel im Verkehrsrecht die Aussagen von Anspruchstellern und Zeugen um den Unfallhergang zu klären.
Ebenso wenden sich betroffene Eltern an den Privatdetektiv in Frankfurt um ihre Kinder zu schützen, zum Beispiel wenn ihnen Gewalt zugefügt wird, sie bedroht oder erpresst werden.
Redaktionstipp
“Ein Mitarbeiter der vertragswidrig handelt kann dem Unternehmen einen großen Schaden zufügen. Sei es Diebstahl, Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, Schwarzarbeit, Unterschlagung, Spesenbetrug oder der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – kein Unternehmen kann es sich länger leisten derartige Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.
Besteht ein begründeter Anfangsverdacht, so sollte in jedem Fall ein Privatdetektiv beauftragt werden. Dieser kann den Mitarbeiter überführen oder den Anfangsverdacht entkräften, er sammelt Beweise und erstellt einen gerichtsverwertbaren schriftlichen Bericht. Nur geschulte Privatdetektive wissen genau was vor Gericht anerkannt wird und sind die wertvollsten Zeugen. Wer einen Mitarbeiter im Verdacht hat und mit dem Gedanken spielt einen Privatdetektiv zu Hilfe zu ziehen, für den ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Az. 7 sa 197/08 ganz sicher interessant. Das Gericht entschied, das ein Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter die Kosten für die Beauftragung eines Privatdetektiven ersetzt verlangen kann, wenn die Detektivtätigkeit zur Feststellung einer vertragswidrigen Tätigkeit erforderlich war.”
Quelle: Focus online vom 2009-09-12


