Arbeitnehmer übernimmt Ermittlungskosten!

Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Besteht ein konkreter Verdacht gegen einen Arbeitnehmer, dem durch einen Detektiv bewiesen werden kann, dass er vorsätzlich entgegen seinen Pflichten handelte, muss er die Kosten der Ermittlungen gegen ihn übernehmen! Dadurch spart der Arbeitgeber den Aufwand für die Ermittlungen und kann sich von einem Mitarbeiter befreien, der ihn bewusst geschädigt hat.